Energieausweis |
||||||||||||
|
GebäudeenergieberatungAls anerkannter zertifizierter Gebäudeenergieberater im Handwerk stehe ich Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Energieeinsparung zur Verfügung. Ich erstelle Ihnen ihren Energiepass für Ihr Gebäude oder führe eine komplette Energieberatung speziell für Ihr Gebäude durch. Der Energieausweis
Grundsätzlich gilt: Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (z. B. Wohnungen oder Büroeinheiten) neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet oder geleast werden, sind ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. VariantenDen Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten: Als bedarfsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) Energiebedarfsausweis und Der Verbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energieverbrauch auf Basis des individuellen Nutzerverhaltens in der Vergangenheit auf. Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Die Energie-Einsparverordnung EnEVDie Energie-Einsparverordnung (EnEV) soll einen Beitrag dazu leisten, die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25% CO2 weniger zu emittieren einzuhalten. Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV) werden die Wärmeschutz-Verordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst. Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) ist zum 01.02.2002 in Kraft getreten. Die letzte Änderung erfolgte 2009. Die wichtigsten Anforderungen der EnEV für den Praktiker§10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (Feuerstätten) in Verbindung mit § 26b Aufgaben des SchornsteinfegersAbs. 1) Austausch der Feuerstätte, innerhalb von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel
Abs. 2) Dämmung von Rohrleitungen und ArmaturenEigentümer von Gebäuden müssen bei heizungstechnischen
Anlagen ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Wasserleitungen
sowie Armaturen die sich in nicht beheizten Räumen befinden dämmen. Abs.4) Dämmung von DeckenEigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen
nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter
Räume dämmen. §11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität1.) Beim Austausch von energetisch hochwertiger Anlagentechnik in Gebäuden nach EnEV darf zukünftig keine Technik zum Einsatz kommen, die zu ungünstigeren Rechenwerten führen würde. z. B. Austausch eines Brennwertkessels gegen einen Niedertemperaturkessel 2.) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen sind betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. (Beispiel: Wurde ein Gebäude mit einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung ausgerüstet, so ist diese betriebsbereit zu halten. Entschließt sich der Eigentümer die Lüftungsanlage stillzulegen, so muss für Ersatz gesorgt werden z. B. solarthermische Anlage zur Trinkwassererwärmung) 3.) Heizungsanlagen, Warmwasseranlagen und raumlufttechnische Anlagen sind fachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
§14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen1.) Für alle Gebäude müssen die zentralen Steuerungseinrichtungen
in der Lage sein elektrische Antirebe der Zentralheizungsanlage ein- und
auszuschalten. Damit sollen Möglichkeiten zur Verringerung des Stromverbrauchs
erschlossen werden. 2.) Alle Räume sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen
zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur auszustatten (z. B. Thermostatventile).
Dies gilt auch für Fußbodenheizungen bei denen rücklauftemperaturgesteuerte
Regeleinrichtungen nicht zulässig sind. 3.) Bei Kesselanlagen von mehr als 25 kW Nennwärmeleistung müssen Umwälzpumpen eingebaut werden deren elektrische Leistungsaufnahme in mind. drei Stufen selbsttätig angepasst wird. 4.) Beim Einbau von Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagen können neben der herkömmlichen Zeitschaltung auch andere Führungsgrößen verwendet werden um einen durchgehenden Betrieb zu vermeiden. |
|
||||||||||
|
Gebäudeenergieberater (HWK) |
|||||||||||
|
|
|
|
|
||||||||
|
Reinfeld im Kreis Stormarn - Schleswig-Holstein |
|||||||||||
|
|
|
|