Baurecht

Informationen zum Betrieb
Der Tätigkeitsbereich
Baurecht - Schornstein - Feuerstätte
Mängelbilder aus der Praxis
Aktuelle Meldungen - Pressestimmen
Downloadbereich - Formulare - Informationen

Leistungsportfolio

Online-Terminänderungen
Beiträge rund um den Umweltschutz

--- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---

Baurechtliche Anforderungen an Schächte für Abgasleitungen und Luft-Abgas-Systeme

Rechtliche Grundlage:
§7 Abs. 5 FeuVo für Schleswig-Holstein

In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein.
Die gilt nicht für Abgasleitungen in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2, die durch nicht mehr als eine Nutzungseinheit führen.

 

Die Anordnung mehrerer Abgasleitungen in einem gemeinsamen Schacht ist zulässig, wenn

  • die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
  • die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoss aufgestellt sind oder
  • eine Brandübertragung zwischen den Geschossen durch selbsttätige Absperrvorrichtungen verhindert wird.

Die Schächte müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten, in Wohngebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minuten haben.

 

Ausführung von Schächten, Feuerstätte mit Luft-Abgas-System oder Abgasleitung im Gebäude.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Download Fa. Promat - Schacht
Lösung
Fa. Promat

 

Download Fa. Xella - Schacht
Lösung
Fa. Xella

 

Dowanload Übereinstimmungserklärung
Erklärung

   

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Zertifikat bitte klicken

Gebäudeenergieberater (HWK)

 

 

 

 

 

 

Reinfeld im Kreis Stormarn - Schleswig-Holstein

 

 

 

Kontakt     Links      Impressum     Datenschutz

 

Akzeptieren

Diese Webseite setzt Cookies ein. Durch die fortgesetzte Nutzung der Webseite stimmen Sie der Benutzung von Cookies zu. Weitere Informationen